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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.06.1989 - 2 W 18/89   

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OLG Saarbrücken, 26.06.1989 - 2 W 18/89 (https://dejure.org/1989,4441)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.06.1989 - 2 W 18/89 (https://dejure.org/1989,4441)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - 2 W 18/89 (https://dejure.org/1989,4441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 575
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Sie wird auch überwiegend bejaht (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2001, 769; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 899; OLG Hamm, MDR 1995, 1065 f.; OLG Köln, aaO und VersR 1999, 115, 117; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 62. Aufl., § 114 Rn. 105; Stein/Jonas/Bork, aaO, § 117 Rn. 8 - unklar Rn. 10; Thomas/Putzo/Reichold, 25. Aufl., § 114 Rn. 3; Zöller/Philippi, aaO, Rn. 23).
  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

    Soweit das Oberlandesgericht in seiner ablehnenden Entscheidung hilfsweise darauf abstellt, dass jedenfalls nicht die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet gewesen wäre, so weicht das Oberlandesgericht damit - unbeschadet der strittigen Frage, ob nicht auch im Prozesskostenhilfeverfahren im Hinblick auf die sachliche Zuständigkeit und die insofern geltende Streitwertgrenze allein auf die tatsächlich beabsichtigte Klage abzustellen ist (vgl. zum Streitstand: Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 10) - jedenfalls von der in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung ab, dass eine Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs aus Gründen der sachlichen Unzuständigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn das mit dem Prozesskostenhilfegesuch befasste Gericht zuvor die Stellung eines Verweisungsantrags angeregt hat und der Antragsteller dieser Anregung nicht nachgekommen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Juni 1989 - 2 W 18/89 -, NJW-RR 1990, S. 575; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 5 WF 165/90 -, FamRZ 1992, S. 962 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 114 Rn. 22a m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 12.11.2010 - 10 W 32/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zuständiges Gericht bei noch nicht anhängigem

    Dem ist der Antragsteller indessen nicht nachgekommen, so dass sein Prozesskostenhilfegesuch wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts abzulehnen war, da die Prozesskostenhilfebewilligung dem gemäß § 117 Abs. 1 S. 1 ZPO für die Hauptsache zuständigen Prozessgericht vorbehalten bleiben muss (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 621 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1990, 575 zitiert nach juris; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 114 ZPO Rn. 22 a).
  • OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97

    Haftungsrechtliche Folgen eines geringfügigen Hundebisses; keine PHK bei

    Nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung (Beschluß vom 21.6.1996 - 13 W 28/96 - unveröffentlicht) darf das Landgericht keine Prozeßkostenhilfe für eine Klage bewilligen, wenn deren Erfolgsaussichten unterhalb der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts liegen (OLG Köln, NJW 1960, 1623; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 899; OLG Hamm, VersR 1996, 774; OLG Köln, OLGR 1996, 176; Hohloch, JuS 1995, 936; Baumbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 114 Rdnr. 105 Stichwort "Zuständigkeit"; differenzierend Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 114 Rdnr. 23; a.M. OLG Dresden, NJW-RR 1995, 382 = VersR 1995, 235, KG, KG-Report Berlin 1996, 192; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 117 Rdnr. 10; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe, 5. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 15).
  • OLG Hamm, 08.04.2011 - 20 W 8/11

    Bestimmung des Gerichtsstandes für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Diese Zurückweisung hat allerdings nicht deshalb zu erfolgen, weil das angerufene Gericht nicht zur Entscheidung über den PKH-Antrag berufen wäre, sondern auf fehlender Erfolgsaussicht der Hauptsache, die wiederum auf der fehlenden örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in der Hauptsache beruht (OLG Saarbrücken NJW-RR 1990, 575; MünchKomm/Motzer, 3. Aufl. § 127 ZPO Rz 6).
  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

    Nicht gefolgt werden kann der Auffassung des Landgerichts, die zum Teil auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertreten wird (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; Stein/Jonas, ZPO , 20. Aufl., § 114 Rdn. 20; Zöller, ZPO , 18. Aufl., § 114 Rdn. 21; Baumbach/Lauterbach u.a., ZPO , 51. Aufl., 114 Rdn. 105 Stichwort "Zuständigkeit"), ein beim Landgericht eingereichter Prozeßkostenhilfeantrag für eine Klage, deren Streitwert in die landgerichtliche Zuständigkeit fällt, sei wegen nicht gegebener Erfolgsaussicht für den Prozeß vor dem Landgericht insgesamt zurückzuweisen, wenn das Gericht die Erfolgsaussicht bei einem Teil der Klage aus sachlichen Gründen verneint und der verbleibende Teil der Klage nicht mehr in die landgerichtliche Zuständigkeit fällt.
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 4 W 22/04

    Prozesskostenhilfe: Versagung des beim Landgericht gestellten Antrags wegen

    Nach überwiegender, vom Senat geteilter Ansicht ist deshalb die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht insgesamt zu versagen (vgl. etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 1990, 575; OLG Hamm MDR 1995, 1065; OLG Köln FamRZ 2000, 364; OLG Brandenburg MDR 2001, 769; Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl. § 114 Rdn. 23; Musielak/Fischer, ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 25; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Auflage § 114 Rdn. 105 "Zuständigkeit"; a.A. OLG Dresden MDR 1995, 202, jeweils m. w. N.).
  • OLG Bremen, 24.03.2004 - 4 W 6/04

    Keine Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe durch das Landgericht mit der

    Anders als in den Fällen einer nur bedingten Klage, d.h. eines Klagentwurfs, bei dem die Klagerhebung von vornherein nur im Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung beabsichtigt ist ( dazu OLG Saarbrücken NJW-RR 1990, 575), ist bei einer unbedingten Klageinreichung die vollständige Versagung der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Aussicht auf Erfolg mit der Begründung der mangelnden Zuständigkeit nicht zulässig, wenn für den erfolgversprechenden Teil an sich die Zuständigkeit des Landgerichts fehlen würde (OLG Dresden MDR 1995, 202; OLG München MDR 1998, 922; Stein/Jonas, ZPO Kom.
  • OLG München, 22.01.1998 - 10 W 3433/97

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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  • OLG Saarbrücken, 14.02.2002 - 6 WF 114/01

    Rechtsfolgen eines Unterhaltsverzichts

    Fehlt dem angerufenen Gericht die Zuständigkeit, ist die nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht des Gesuchs (§ 114 ZPO) zu versagen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rz. 22 a, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 99).
  • OLG Köln, 14.05.1999 - 11 W 13/99

    Prozesskostenhilfe

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.04.1989 - 2 W 18/89, 2 W 19/89, 2 W 31/89, 2 W 32/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,22650
OLG Bremen, 04.04.1989 - 2 W 18/89, 2 W 19/89, 2 W 31/89, 2 W 32/89 (https://dejure.org/1989,22650)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.04.1989 - 2 W 18/89, 2 W 19/89, 2 W 31/89, 2 W 32/89 (https://dejure.org/1989,22650)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. April 1989 - 2 W 18/89, 2 W 19/89, 2 W 31/89, 2 W 32/89 (https://dejure.org/1989,22650)
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